Jeder Baumbesitzer (Privatpersonen ebenso wie z. B. Gemeinde) hat die Pflicht, durch Bäume verursachte Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern. Kommt er dieser nicht oder nur ungenügend nach, können Haftungsansprüche auf ihn zukommen.
Um dem aus dem Wege zu gehen, ist eine regelmäßige fachkundige Überprüfung der Bäume durch einen Fachbetrieb unabdingbar. Werden hierbei notwendige Maßnahmen festgestellt, so sind diese von einem Fachbetrieb (Baumpfleger) durchzuführen. Er kann die notwendigen Maßnahmen abschätzen und durchführen.
Manchmal genügt es das abgestorbene Holz zu entfernen. Oft wird der Baum auch ausgelichtet und verjüngt, dadurch wird seine Vitalität gefördert. In manchen Fällen ist jedoch eine Fällung des Baumes nicht abzuwenden.
Dabei ist zu beachten, dass bei Bäumen über 30 cm Stammdurchmesser, eine Genehmigung der Gemeinde vorhanden sein muss. Grundsätzlich sollte schon bei der Pflanzung auf die spätere Größe und Standort der Gehölze geachtet werden.
Damit kann man sich viel Geld und Ärger ersparen.
Adresse
Fabian Winkler
I-39031 Bruneck – Dietenheim (BZ)
Herzog-Diet-Str. 1
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Mo–Fr: 8:00–12:00 & 13:00–17:00
Sa. & So. geschlossen
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